Andrea Kaesberger (l.) und Leonie Duffek bieten Beratung zum Entlastungsbetrag an.

22.03.2023

Unterstützung im Alltag durch den Entlastungsbetrag

Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ruhr bietet Informationsveranstaltungen an. Individuelle Terminvereinbarung auf Anfrage

Um pflegebedürftige Angehörige zu entlasten und die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Entlastungsbetrags geschaffen. Er wird mit der Pflegekasse abgerechnet und besteht in der heutigen Form seit 2017.

Anspruch haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die in ihrer häuslichen Umgebung leben und versorgt werden. Der Betrag von 125 Euro im Monat kann etwa für Angebote zur Betreuung und Begleitung der pflegebedürftigen Person, Entlastung für pflegende Angehörige oder Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten verwendet werden. Die Leistungen können unter anderem im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, durch Minijobberinnen und Minijobber oder gewerbliche Anbieter erbracht werden.

Untersuchungen zeigen jedoch, dass vielfach Unkenntnis über den Betrag und seine Nutzungsmöglichkeiten besteht. Denn trotz seiner niederschwelligen Einsatzmöglichkeiten nutzen viele Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag nicht. Deshalb bietet das Regionalbüro kostenlose Informationsveranstaltungen für Angehörige und pflegebedürftige Menschen an. Darin stellen die Mitarbeiterinnen den Entlastungsbetrag und seine Nutzungsmöglichkeiten näher vor, insbesondere die Möglichkeiten nach Landesrecht. Die Veranstaltungen dauern zirka zwei Stunden und können digital oder in Präsenz durchgeführt werden. Termine können individuell auf Anfrage vereinbart werden.

Interessierte Gruppen, Vereine oder Kirchengemeinden können sich gerne an das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ruhr wenden. Ansprechpartnerinnen sind Andrea Kaesberger, Tel. 0160 91351368, E-Mail a.kaesberger@rb-apd.de oder Leonie Duffek, Tel. 0160 95535944, E-Mail l.duffek@rb-apd.de