Persönliche Vorsorge

Gesetzliche Vertretungs- oder Handlungsbefugnis

Wer gesund ist, beschäftigt sich ungern mit Themen wie Krankheit und Unfall sowie den Folgen. Wenn dann doch der schlimmste Fall eingetreten ist und man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist, dann trifft es viele Menschen unvorbereitet. Denn sie gehen davon aus, dass ihre nächsten Angehörigen die notwendigen Entscheidungen für sie fällen, die erforderlichen Handlungen in ihrem Namen vornehmen können. Aber genau das geht nicht!

Eine gesetzliche Vertretungs- oder Handlungsbefugnis ist notwendig. Jeder Mensch sollte sich rechtzeitig über die Möglichkeiten zur Vorsorge informieren und auseinandersetzen. Der dringende Appell: Bitte denken Sie deshalb über das Thema der Vorausverfügungen nach!

Im Einzelnen sind das

  • die Vorsorgevollmacht,
  • die Betreuungsverfügung,
  • die Patientenverfügung,
  • die Bestattungsverfügung und
  • die Organspendeerklärung

Informationen dazu finden Sie in großer Menge im Internet, beispielsweise unter

Ergänzende Hinweise zur Registrierung der Vorausverfügungen im „Zentralen Vorsorgeregister“ erhalten Sie bei der Bundesnotarkammer:

Bundesnotarkammer
Zentrales Vorsorgeregister
Kronenstraße 42
10117 Berlin
www.vorsorgeregister.de