Verantwortungsvoll entscheiden
Sie interessieren sich für das Thema „gesetzliche Betreuung“ – für sich selbst oder für Angehörige. Doch wie „funktioniert“ ein Betreuungsverfahren? Was muss beachtet werden? Welche Schritte sind erforderlich, damit ein Mensch betreut werden kann? Schwierige Fragen, bei denen Ihnen der Evangelische Betreuungsverein helfen kann.
Ein Betreuer wird nämlich erst dann eingesetzt, wenn das Gericht zuvor ein Sachverständigengutachten darüber eingeholt hat, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist und wie lange sie dauern wird. Im Regelfall wird jeweils nach fünf Jahren erneut überprüft, ob die Betreuung überhaupt noch erforderlich ist und ob ihre Aufgabenkreise eingeschränkt werden können. Im Rahmen des Verfahrens wird dabei eingeschätzt, inwieweit ein Mensch verständnis- und urteilsfähig ist, selbst Entscheidungen treffen und seinen Willen äußern kann. Und inwieweit er in der Lage ist, sein Leben – oder zumindet Teilbereiche davon – eigenverantwortlich zu meistern. Natürlich ist dafür ein persönlicher Besuch bei dem betroffenen Menschen erforderlich – möglichst in seinem gewohnten Umfeld.
Haben Sie Fragen dazu? Möchten Sie mit uns über die gesetzliche Betreuung sprechen oder einfach einen Rat einholen? Bitte rufen Sie uns an, schreiben Sie oder besuchen Sie uns.
Kontakt
Evangelischer Betreuungsverein Bochum e. V.
Bongardstraße 25-27
44787 Bochum
Telefon 0234 32589-0
Telefax 0234 32589-60
Ihre Ansprechpartnerin
Martina Weisang
Geschäftsführerin