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Kontakt
Diakonische Dienste Bochum
Ambulante Pflege
Heuversstraße 2
44793 Bochum
Telefon 0234 50702-0
Telefax 0234 50702-99
Ihre Ansprechpartnerin
Monika Rieckert
Leitung
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Leistungen der Pflegekasse
Es ist möglich, dass Ihre Pflegekasse Ihnen schon bei der Antragstellung die Frage stellt, ob Sie sich für Geldleistung, Sachleistung, oder Kombinationsleistung entscheiden werden.
Dahinter verbergen sich drei Möglichkeiten für Sie:
- Geldleistung: Sie werden nicht durch einen professionellen Pflegedienst versorgt, sondern durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde. Sie bekommen dann jeden Monat das Pflegegeld – entsprechend Ihrer Pflegestufe – direkt auf Ihr Konto überwiesen. Allerdings sind Sie hier verpflichtet, bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich und bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung zur Beratung heranzuziehen. Die Kosten für diese Beratung werden von den Pflegekassen übernommen.
- Sachleistung: Entscheiden Sie sich für Sachleistung bedeutet dies, dass ein Pflegedienst die Pflege übernimmt. Er rechnet dann direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.
- Kombinationsleistung: Entscheiden Sie sich für Kombinationsleistung bedeutet dies, dass sowohl eine Privatperson als auch ein Pflegedienst an Ihrer Pflege beteiligt sind. Erst wenn die Pflegeversicherung mit dem Pflegedienst abgerechnet hat, wird ein eventueller Restbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Welche der drei angesprochenen Möglichkeiten die vorteilhafteste für Sie ist, sollte individuell entschieden werden. Gerne beraten wir Sie dabei.
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung, um den Ausfall eines pflegenden Angehörigen durch Urlaub, Krankheit oder Kur zu überbrücken, sind Verhinderungspflege (eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege) und Kurzzeitpflege (Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung).
Verhinderungspflege
Ist ein Angehöriger im Urlaub bzw. verhin-dert (z.B. Krankenhausaufenthalt) steht für die Versorgung im Rahmen der Verhinde-rungspflege bis zu vier Wochen im Jahr ein Betrag von 1550 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann sowohl für die Kurzzeitpflege als auch für die ambulante Pflege verwendet werden. Ambulant ist auch eine stundenweise Inanspruchnahme über einen längeren Zeitraum möglich.
Hierdurch wird gewährleistet, dass der Pflegebedürftige ausreichend betreut wird und die häusliche Versorgung trotz Abwesenheit der Pflegeperson gewährleistet ist.
Kurzzeitpflege
Ergänzend zu der Verhinderungspflege steht ein Betrag für 1550 € pro Jahr zur Verfügung für die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, wenn ein Angehöriger im Urlaub bzw. verhindert ist (z.B. Krankenhausaufenthalt), oder wenn die Versorgung zu Hause nicht möglich ist, weil sich der Gesundheitszustand verändert hat. Diese Leistung kann ebenfalls über einen Zeitraum bis zu vier Wochen bei der Pflegeversicherung abgerufen werden.
So können pflegende Angehörige beruhigt in den Urlaub fahren und sich erholen und wissen, dass der Pflegebedürftige in dieser Zeit gut versorgt ist.
Wichtig ist, dass in Urlaubszeiten der Platz für die Kurzzeitpflegeeinrichtung frühzeitig reserviert wird, da gerade in Ferienzeiten diese Plätze oft ausgebucht sind.
Eingeschränkte Alltagskompetenz
Um pflegende Angehörige zu entlasten und die häusliche Versorgung zu erleichtern, stehen bei an Demenz erkrankten Personen im Jahr zusätzlich 1200 € (Grundbetrag) bzw. 2400 € (erhöhter Betrag) zur Verfügung. Wird dieser Betrag in einem Jahr nicht vollständig abgerufen, kann der restliche Betrag mit in das nächste Jahr (1. Jahreshälfte) genommen werden.
In vielen Bescheiden zur Einstufung in die Pflegeversicherung wird auf den Anspruch hinsichtlich der Gelder für Betreuungsstunden hingewiesen. Sollte dieses bei Ihnen nicht der Fall sein, kann bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag gestellt werden auch ohne, dass die Pflegestufe noch einmal überprüft wird.
Auch Personen mit eingeschränkter All-tagskompetenz, die über keine Pflegestufe verfügen, können Leistungen hinsichtlich einer eingeschränkten Alltagskompetenz in Anspruch nehmen, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Anspruchsberechtigung festgestellt hat.
Umbaumaßnahmen
Liegt eine Pflegestufe vor, können bei der Pflegekasse Hilfen für Umbaumaßnahmen beantragt werden. Hierbei ist immer ein Eigenanteil von 10 % zu tragen. Höchstförderung pro Umbaumaßnahme: 2557 €.
Kombination von Tagespflege und ambulanter Pflege
Empfänger von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen können zusätzlich auch die Tagespflege in Anspruch nehmen.
Hierbei gibt es 2 Varianten:
Wird überwiegend Tagespflege in Anspruch genommen, stehen die Beträge der Pflegesachleistung für die Tagespflege zur Verfügung. Zusätzlich steht nochmals die Hälfte des Pflegegeldes oder der Pflegesachleistung für die ambulante Pflege zur Verfügung.
- 450 € für Tagespflege
+ 225 € für Pflegesachleistung für ambulante Pflege
oder 117,50 € Pflegegeld
Wird Pflegegeld gezahlt oder Pflegesachleistung in Anspruch genommen, steht zusätzlich nochmals die Hälfte der Pflegesachleistung für die Tagespflege zur Verfügung.
- 450 € für Pflegesachleistung für ambulante Pflege oder 235 € Pflegegeld
+ 225 € für Tagespflege
Nehmen Sie beide Versorgungsmöglichkeiten in Anspruch, stehen Ihnen bis zu 150 % der Pflegesachleistung zur Verfügung.
Eine ausführliche Darstellung und Erklärung zu den Leistungsformen der Pflegeversicherung sowie zu weiteren Leistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie zum Pflegeleistungsergänzungsgesetz halten wir hier als PDF-Datei für Sie zum Herunterladen bereit.
