Bereichsnavigation: Ambulante Pflege
Kontakt
Diakonische Dienste Bochum
Ambulante Pflege
Heuversstraße 2
44793 Bochum
Telefon 0234 50702-0
Telefax 0234 50702-99
Ihre Ansprechpartnerin
Monika Rieckert
Leitung
Leistungen der Krankenkasse
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von Ihrer Krankenkasse ambulante Pflegeleistungen erhalten. Dabei lassen sich im Wesentlichen vier Bereiche unterscheiden: Grundpflege, Behandlungspflege, psychiatrische Behandlungspflege und Haushaltshilfe.
Diese Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Der konkrete Umfang der bewilligten Leistungen wird allerdings von Kasse zu Kasse unterschiedlich geregelt.
Häusliche Krankenpflege
Jeder Versicherte einer Krankenkasse kann unter folgenden Voraussetzungen neben ärztlichen Leistungen „Häusliche Krankenpflege“ erhalten: Es liegt eine akute, behandlungsbedürftige Erkrankung vor. Keine andere Person im Haushalt kann diese Pflege übernehmen. Der Arzt/das Krankenhaus muss eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen, die durch den ausführenden Pflegedienst bei der Krankenkasse eingerichtet wird.
Grundpflege
Leistungen der Grundpflege können Sie nur erhalten, wenn dadurch Krankenhauspflege verkürzt oder vermieden wird. Dies bescheinigt der Arzt in seiner Verordnung. Mit der Grundpflege muss der Arzt auch mindestens eine medizinische Behandlungspflege verordnen.
Laut Gesetz kann diese „Grund- und Behandlungspflege“ bis zu vier Wochen je Krankheitsfall von der Krankenkasse bewilligt werden, was allerdings sehr selten vorkommt. Liegt jedoch eine Pflegestufe vor, kann über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Behandlungspflege
Auch die Behandlungspflege erfolgt nach Verordnung des Arztes. Sie umfasst ausschließlich solche medizinischen Hilfeleistungen, die nicht vom Arzt selber erbracht werden, aber zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich sind. Behandlungspflege sind zum Beispiel Injektionen, Katheterisierung, Einläufe, Verbände, Dekubitusversorgung, Medikamentengabe.
