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Kontakt
Evangelischer Betreuungsverein Bochum e. V.
Alleestraße 24
44793 Bochum
Telefon 0234 32589-0
Telefax 0234 32589-60
Ihre Ansprechpartnerin
Ulrike Wortmann
Geschäftsführerin
Wichtiges selber regeln
Unangenehmes wird oft verdrängt. Wer denkt schon gerne darüber nach, jemals – durch Krankheit oder Unfall beispielsweise – seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können? Die meisten Menschen gehen für solche Fälle davon aus, dass ihre nächsten Angehörigen im Zweifelsfall einfach für sie handeln können. Aber genau das geht nicht! Weder für den Ehegatten noch zwischen volljährigen Kindern und Eltern existiert eine gesetzliche Vertretungs- oder Handlungsbefugnis. Der Betroffene begibt sich im Ernstfall, oft ungewollt, in die Hände des Staates.
Um vor solchen Überraschungen sicher zu sein, sollte sich jeder rechtzeitig mit der Möglichkeit einer umfassenden Vorsorgeregelung auseinandersetzen.
Bitte denken Sie deshalb über das Thema der Vorausverfügungen nach. Im Einzelnen sind das Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Bestattungsverfügung, und Organspendeerklärung.
Informationen dazu finden Sie in großer Menge im Internet, beispielsweise unter
www.bmj.bund.de
www.bundesjustizministerium.de/media/archive/694.pdf
Bundesnotarkammer
Ergänzende Hinweise zur Registrierung der Vorausverfügungen im „Zentralen Vorsorgeregister“ erhalten Sie bei der Bundesnotarkammer:
Bundesnotarkammer
Zentrales Vorsorgeregister
Kronenstraße 42
10117 Berlin
www.vorsorgeregister.de
