Gesetzliche Betreuer

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Evangelischer Betreuungsverein Bochum e. V.
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Ulrike Wortmann
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„Ich freue mich, wenn mein Betreuer kommt. Wenn ich ihn nicht hätte, wüsste ich nicht, was ich machen sollte.“

Doch was heißt das eigentlich konkret, „betreut“ zu werden? Es bedeutet: gerichtlich und außergerichtlich vertreten werden. Der Betreuer kann rechtsverbindlich neben dem Betreuten handeln, beispielsweise Verträge abschließen, Entscheidungen über die gesundheitliche Behandlung treffen oder den Aufenthalt bestimmen. Von Schuldnerberatung über die Budgetverwaltung bis zu sozialrechtlichen Fragen ist er gefordert.

Doch Eigenverantwortlichkeit wird dabei groß geschrieben. Der betroffene Mensch soll sein Leben so eigenständig wie noch möglich führen. Maßnahmen, die stark in diese Rechte des Betreuten eingreifen, muss der Betreuer vormundschaftsgerichtlich genehmigen lassen. Ein persönlicher Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem ist für ein vertrauensvolles Miteinander selbstverständlich.

Möchten Sie sich näher über die „gesetzliche Betreuung“ informieren? Über die Aufgaben des Betreuers, über die gesetzlichen Grundlagen, über rechtliche Eckpunkte? Bitte sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gern und beantworten Ihre Fragen.